Stellen Sie sich vor: Es gibt nicht nur eine, nicht nur fünf, sondern ganze 18 verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung für Auszubildende in Deutschland! Diese überraschende Vielfalt an Fördermöglichkeiten zeigt, wie ernst es dem Staat mit der Ausbildungsförderung ist. Von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bis hin zu Wohngeld – die Palette der staatlichen Zuschüsse ist breit gefächert und kann Azubis erheblich entlasten.
Die finanzielle Unterstützung für Auszubildende kann beträchtlich sein. So kann die BAB je nach Einzelfall mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Das Kindergeld, eine weitere wichtige Säule der Ausbildungsförderung, beläuft sich auf 192 Euro monatlich für die ersten zwei Kinder, steigt auf 198 Euro für das dritte und sogar auf 223 Euro ab dem vierten Kind.
Neben diesen direkten Zahlungen gibt es weitere Möglichkeiten, die Ausbildungszeit finanziell zu erleichtern. Azubis können beispielsweise von Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr profitieren oder bis zu 50% bei Eintrittsgeldern sparen – alles dank ihres Azubi-Ausweises. Zudem stehen bei Bedarf Bildungskredite zur Verfügung, um größere Ausgaben zu stemmen.
Wichtige Erkenntnisse
- 18 verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung für Azubis
- BAB kann mehrere hundert Euro monatlich betragen
- Kindergeld reicht von 192 bis 223 Euro pro Monat
- Azubi-Ausweis ermöglicht Einsparungen bei Fahrtkosten und Eintrittsgeldern
- Bildungskredite als Option für größere finanzielle Aufwendungen
Fördermöglichkeiten für Azubis – Ein Überblick
Azubis haben Zugang zu vielen Ausbildungsbeihilfen und Förderprogramme für Auszubildende. Diese finanzielle Unterstützung hilft, die Ausbildungszeit zu meistern.
Das Kindergeld von 250 Euro monatlich ist eine wichtige Säule. Es wird bis zum Ausbildungsende gezahlt. Eltern leisten je nach Einkommen Unterhalt zwischen 628 und 1.256 Euro pro Monat.
Für schulische Ausbildungen gibt es Schüler-BAföG. Der Höchstsatz beträgt 959 Euro. Bei dualer Ausbildung kann man Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bis zu 781 Euro erhalten.
- Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
- Bildungskredite bis 7.200 Euro
- Stipendien und spezielle Förderprogramme
- Fahrkostenzuschüsse
- Wohngeld für Azubis ab 18
Ab 2024 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Sie beginnt bei 649 Euro im ersten Jahr und erreicht 909 Euro im vierten Jahr. Bei Nebenjobs ist Vorsicht geboten. Zu hohe Einkünfte können Kürzungen der Förderungen nach sich ziehen.
Kindergeld während der Ausbildung
Kindergeld ist eine wichtige Ausbildungsförderung für Familien. Seit Januar 2023 beträgt es monatlich 250 Euro pro Kind. Diese finanzielle Unterstützung hilft Eltern, die Kosten der Ausbildung ihrer Kinder zu bewältigen.
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe
Auszubildende können Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Der Anspruch besteht während der gesamten Ausbildungszeit. Auch bei einem Praktikum im angestrebten Berufsfeld bleibt der Anspruch bestehen. Arbeitslose Jugendliche unter 21 Jahren haben ebenfalls Anrecht auf Kindergeld, wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Beantragung und Auszahlung
Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Eltern müssen für Kinder ab 18 Jahren die aktuelle Lebenssituation belegen. Der Antrag kann auch online eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich an die Eltern.
Direktauszahlung für Volljährige
Volljährige Auszubildende können die Direktauszahlung des Kindergeldes beantragen. Dies ermöglicht ihnen mehr finanzielle Unabhängigkeit während der Ausbildung. Die Entscheidung über die Auszahlungsweise liegt bei den Eltern und dem volljährigen Kind.
Das Kindergeld ist eine wichtige Säule der Ausbildungsförderung. Es unterstützt Familien dabei, die finanziellen Herausforderungen einer Ausbildung zu meistern und jungen Menschen den Weg in die berufliche Zukunft zu ebnen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Auszubildende. Diese Ausbildungsbeihilfe hilft Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, bei der Bewältigung ihrer Lebenshaltungskosten.
Voraussetzungen für BAB
Um BAB zu erhalten, müssen Azubis bestimmte Kriterien erfüllen:
- Teilnahme an einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung
- Volljährigkeit, Verheiratung oder eigenes Kind
- Wohnsitz außerhalb des Elternhauses
Wichtig: Rein schulische Ausbildungen sind von der BAB ausgeschlossen.
Berechnungsgrundlagen
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von mehreren Faktoren ab:
- Eigenes Einkommen des Azubis
- Elterneinkommen aus dem vorletzten Jahr
- Ausbildungsvergütung
- Entfernung zum Arbeitsplatz
Die maximale Förderung kann mehrere Hundert Euro monatlich plus Fahrtkosten betragen.
Antragsverfahren bei der Arbeitsagentur
Der BAB-Antrag wird bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis zur Ausbildungsvergütung
- Einkommensnachweise der Eltern
- Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Schüler-BAföG für schulische Ausbildungen
Das Schüler-BAföG bietet finanzielle Unterstützung für junge Menschen in schulischen Ausbildungen. Diese Förderung zielt besonders auf Auszubildende in Sprach- und Gesundheitsberufen ab. Die Höhe des Schüler-BAföG variiert je nach Wohnsituation und vorheriger Ausbildung.
Schüler ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten 276 Euro monatlich, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Bei eigener Wohnung steigt der Betrag auf 666 Euro. Junge Erwachsene mit Berufsausbildung bekommen 498 Euro bei Elternwohnsitz oder 775 Euro für eine eigene Unterkunft.
Ein großer Vorteil des Schüler-BAföG: Es muss nicht zurückgezahlt werden. Der Staat gewährt diese Förderung als Zuschuss. Ab August 2024 erhöhen sich die Förderungssummen. Der BAföG-Höchstsatz für Schüler und Azubis liegt dann bei 959 Euro pro Monat.
Im Jahr 2022 bezogen insgesamt 630.000 Personen BAföG. Davon waren 22% Schülerinnen und Schüler. Die durchschnittliche Förderung für schulische Ausbildungen betrug 517 Euro monatlich. Insgesamt stellte der Staat 500 Millionen Euro für das Schüler-BAföG bereit.
Um Schüler-BAföG zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Förderung richtet sich an Auszubildende an Berufsfachschulen und Fachakademien. Sie unterstützt den Weg zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.
Unterstützung durch Bürgergeld
Das Bürgergeld bietet Auszubildenden in finanziellen Notlagen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Diese Leistung steht Lernenden zur Verfügung, die sich in besonderen Lebenslagen befinden oder keinen Anspruch auf andere Förderungen haben.
Anspruchsberechtigte Leistungen
Auszubildende können Bürgergeld beantragen, wenn sie keine BAföG-Förderung erhalten. Die Leistungen umfassen:
- Grundbetrag für den Lebensunterhalt
- Zusatzleistungen für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für Schwangere
- Zuschüsse für kostenaufwändige Ernährung
Heiz- und Unterkunftskosten
Das Bürgergeld deckt auch Miet- und Heizkosten ab. Bei hohen Nebenkostennachzahlungen kann zusätzliche Hilfe beantragt werden. Diese Unterstützung müssen Auszubildende nicht zurückzahlen.
Einmalige Beihilfen
In besonderen Fällen gewährt das Bürgergeld einmalige Beihilfen. Dazu zählen:
- Erstausstattung für Schwangere
- Zuschüsse für Schulbedarf
- Hilfe bei unerwarteten finanziellen Belastungen
Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Jobcenter. Auszubildende können die Anträge online, per Post oder persönlich einreichen. Für die Prüfung sind individuelle Unterlagen erforderlich. Das Bürgergeld bietet somit eine flexible finanzielle Unterstützung für Auszubildende in verschiedenen Lebenssituationen.
Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung
Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten Azubis eine tolle Chance, Geld anzusparen. Der Arbeitgeber zahlt dabei zusätzlich zur Ausbildungsvergütung in einen Sparvertrag ein. Die Höhe der VL liegt zwischen 6 und 40 Euro pro Monat.
Azubis im öffentlichen Dienst erhalten oft 13,29 Euro VL. Das ist doppelt so viel wie andere Mitarbeiter. Die Laufzeit beträgt immer 7 Jahre, egal wie lang die Ausbildung dauert.
Es gibt verschiedene Anlageformen für VL:
- Bausparverträge
- Fonds
- ETFs (kostengünstig und mit hoher staatlicher Förderung)
Der Staat fördert VL mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt bis zu 40 Euro pro Jahr. Um sie zu bekommen, darf das zu versteuernde Einkommen höchstens 17.900 Euro betragen. Die Zulage ist steuerfrei.
Tipp: Azubis können auch ohne Arbeitgeberzuschuss VL sparen. Dafür nutzen sie einen Teil ihres Nettogehalts. So profitieren sie trotzdem von der staatlichen Förderung. Am besten bei Bank und Arbeitgeber nach VL-Möglichkeiten fragen!
Wohngeld für Auszubildende
Auszubildende können unter bestimmten Umständen Wohngeld beantragen. Diese Form der Ausbildungsförderung unterstützt bei den Mietkosten während der Lehrzeit. Wohngeld steht Azubis zur Verfügung, die über 18 sind, nicht mehr zuhause wohnen und keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Voraussetzungen und Ausschlusskriterien
Anspruch auf Wohngeld haben Auszubildende in fünf spezifischen Fällen:
- Keine Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG erhalten
- In schulischer Ausbildung ohne BAB-Anspruch
- Haushalt mit Nicht-Auszubildenden teilen
- BAföG als Volldarlehen erhalten
- Stipendium besitzen
Wichtig: Wohngeld und BAföG oder BAB schließen sich gegenseitig aus. Eine gleichzeitige Förderung ist nicht möglich.
Antragstellung und Berechnung
Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt, Wohngeldamt oder der Wohngeldstelle der Gemeinde. Die Höhe des Wohngelds wird anhand der Wohngeldformel berechnet und berücksichtigt Einkommen, Miete und Haushaltsgröße. Im Durchschnitt liegt das Wohngeld bei 370 Euro pro Haushalt, kann aber bis zu 665 Euro betragen.
Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate gewährt, beginnend ab dem Antragsmonat. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Der Höchstbetrag des Wohngelds entspricht der Kaltmiete. Auszubildende sollten prüfen, ob Wohngeld für sie eine sinnvolle Option der Ausbildungsförderung darstellt.
Stipendien und Förderprogramme
Azubis haben Zugang zu vielfältigen Stipendien und Förderprogrammen für ihre Karriereförderung. Diese Angebote unterstützen die berufliche Entwicklung und eröffnen neue Perspektiven.
Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Teilnehmer unter 25 Jahren mit einem Abschlussnotendurchschnitt von 1,9 oder besser. Es bietet finanzielle Unterstützung für zusätzliche Qualifikationen. Unternehmensnahe Stiftungen wie die Bayer-Stiftungen fördern gezielt talentierten Nachwuchs in bestimmten Branchen.
Erasmus+ für Azubis
Seit 2014 ermöglicht das ERASMUS+ Programm Auslandsaufenthalte für Azubis und Berufsschüler. Es finanziert Praktika im europäischen Ausland von 2 Wochen bis zu 12 Monaten. Das „Let´s go“ Programm bietet speziell für Handwerksazubis ein 3-wöchiges Betriebspraktikum im Ausland.
AusbildungWeltweit
Dieses Förderprogramm unterstützt Auslandspraktika für Azubis weltweit. Es deckt Reisekosten, Unterkunft und Sprachkurse ab. Die Horizont-Stiftung fördert besonders die Bereiche Marketing, Media und neue Medien mit Stipendien und Forschungszuschüssen.
Diese Förderprogramme bieten Azubis wertvolle Chancen zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Sie ergänzen die Ausbildung und stärken wichtige Kompetenzen für den Arbeitsmarkt.
Elterliche Unterstützungspflicht
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung oder ein Studium finanziell zu ermöglichen. Diese Pflicht basiert auf § 1601 BGB, der Verwandte in gerader Linie zur Unterstützung verpflichtet. Der Elternunterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf, einschließlich einer angemessenen Vorbildung zum Beruf.
Die Höhe der Ausbildungsunterstützung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Für volljährige Kinder liegt sie zwischen 689 und 1.378 Euro monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern. Seit 2023 beträgt der Unterhalt für Kinder mit eigenem Haushalt 930 Euro, wovon bis zu 410 Euro für Wohnkosten vorgesehen sind.
Wichtig zu beachten: Der Selbstbehalt für erwerbstätige Eltern liegt bei 1.450 Euro, für nicht-erwerbstätige bei 1.200 Euro. Eigenes Einkommen des Kindes, wie Ausbildungsvergütung oder BAföG, wird bei der Berechnung berücksichtigt. Die Unterhaltspflicht gilt für die erste Berufsausbildung, wobei der BGH „Abitur-Lehre-Studium“ als einheitliche Ausbildung ansieht.
Die Angemessenheit der Ausbildung hängt von der Leistungsfähigkeit der Eltern und der Neigung des Kindes ab. Der Anspruch auf Elternunterhalt kann entfallen, wenn das Kind die Ausbildung nicht zielstrebig verfolgt. Bei komplexen Ausbildungswegen und längeren Ausbildungszeiten sollten Eltern langfristig planen, da die Finanzierung der Ausbildung Vorrang vor anderen Verpflichtungen hat.
Nebenverdienst während der Ausbildung
Viele Azubis entscheiden sich für einen Nebenjob, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Eine Studie zeigt, dass 63% der Auszubildenden neben der Ausbildung jobben. Die beliebtesten Bereiche für Nebenjobs sind Dienstleistung, IT und technische Felder.
Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen
Beim Jobben neben der Ausbildung gibt es wichtige Regeln zu beachten. Für Azubis über 18 Jahre gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Jüngere Azubis unterliegen strengeren Beschränkungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz.
Verdienstgrenzen und Anrechnung
Ein Nebenjob kann das Einkommen um 20-30% erhöhen. Es ist wichtig, den Ausbildungsbetrieb zu informieren. 82% der Unternehmen akzeptieren Nebenjobs, aber 48% setzen Grenzen aus Sicherheitsgründen oder wegen möglicher Interessenkonflikte. Bei Verstößen droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.
- Beliebte Nebenjobs: Nachhilfe, Kellnern, Einzelhandel
- Branchen mit guten Chancen: Energie, Finanzen, IT
- Vorteile: Flexibilität, Berufserfahrung, zusätzliches Einkommen
Ein Nebenjob kann wertvolle Erfahrungen und finanzielle Vorteile bringen. Wichtig ist, die Balance zwischen Ausbildung und Nebentätigkeit zu finden und alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Bildungskredite und Finanzierungshilfen
Für Azubis gibt es vielfältige Finanzierungshilfen. Der Bildungskredit der Bundesregierung bietet flexible Unterstützung. Auszubildende können zwischen 1.000 und 7.200 Euro beantragen. Die Auszahlung erfolgt in Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro. Einmalzahlungen bis 3.600 Euro sind möglich.
Der Bildungskredit zeichnet sich durch günstige Konditionen aus:
- Niedriger Zinssatz
- Kostenlose Kündigung zum Monatsende
- Einfacher Online-Antrag beim Bundesverwaltungsamt
Neben dem Bildungskredit stehen weitere Finanzierungshilfen zur Verfügung. Das BAföG unterstützt Azubis in schulischer Ausbildung mit bis zu 690 Euro monatlich. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bietet Auszubildenden in dualer Ausbildung einen Höchstsatz von 720 Euro pro Monat.
Stipendien ergänzen diese Angebote. Die Horizont-Stiftung, Let’s go-Initiative und Erasmus+ fördern Azubis in verschiedenen Fachbereichen. Wohngeld hilft bei der Finanzierung einer eigenen Wohnung. Auch das Kindergeld kann für Auszubildende bis 25 Jahre beantragt werden.
Diese vielfältigen Finanzierungshilfen erleichtern den Weg in die Ausbildung. Sie unterstützen Azubis dabei, sich voll auf ihre berufliche Entwicklung zu konzentrieren.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet Jugendlichen eine Chance, in die Berufswelt einzusteigen. Sie dient als Ausbildungsvorbereitung und hilft, den Weg in eine reguläre Ausbildung zu ebnen.
Dauer und Vergütung
Eine EQ dauert zwischen 4 und 12 Monaten. Sie startet meist am 1. Oktober, kann aber in bestimmten Fällen auch ab dem 1. August beginnen. Teilnehmer arbeiten mindestens 20 Wochenstunden und erhalten eine Vergütung vom Betrieb.
Fördermöglichkeiten für Betriebe
Unternehmen können finanzielle Unterstützung für die EQ erhalten. Die Arbeitsagentur zahlt einen Zuschuss von bis zu 262 Euro monatlich zur EQ-Vergütung. Zusätzlich wird ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
- EQ-Dauer: 4 bis 12 Monate
- Förderbeginn: frühestens 1. Oktober
- Zuschuss: bis zu 262 Euro monatlich
- Zertifikat: von der IHK am Ende der EQ
Die Ausbildungsvorbereitung durch EQ steht sowohl privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern offen. Die Arbeitsagentur vermittelt passende Bewerber. Nach der EQ vergibt die IHK ein Zertifikat, das die erworbenen Kenntnisse dokumentiert und eine mögliche Anrechnung auf eine folgende Ausbildung aufzeigt.
Mindestausbildungsvergütung
Seit 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Diese Regelung sichert Azubis eine faire Bezahlung während ihrer Lehrzeit. Die Ausbildungsvergütung steigt jährlich und mit jedem Lehrjahr.
- 1. Ausbildungsjahr: 649 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 766 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 876 Euro
- 4. Ausbildungsjahr: 909 Euro
Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Oft orientieren sich die Beträge an Tarifverträgen, die höhere Vergütungen vorsehen können. Diese bieten Azubis zusätzliche finanzielle Sicherheit und verbesserte Arbeitsbedingungen.
Der Mindestlohn für Azubis unterscheidet sich vom allgemeinen Mindestlohn. Er ist speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden zugeschnitten. Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, mindestens diese Vergütung zu zahlen. Bei Nichteinhaltung drohen Nachzahlungen und Strafen.
Für Teilzeit-Azubis gelten angepasste Regelungen. Ihre Vergütung kann entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gekürzt werden, darf aber die gesetzliche Mindestvergütung nicht unterschreiten.
Fazit
Die Fördermöglichkeiten für Azubis in Deutschland sind vielfältig und bieten wertvolle finanzielle Unterstützung. Von Kindergeld über Berufsausbildungsbeihilfe bis hin zu Wohngeld und Stipendien gibt es zahlreiche Optionen. Diese Hilfen können die finanzielle Belastung während der Ausbildung erheblich mindern.
Trotz sinkender Azubi-Zahlen bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel bestehen. Arbeitgeber setzen verstärkt auf attraktive Zusatzleistungen, um Auszubildende zu gewinnen und zu binden. Dazu gehören Fitnesszuschüsse, Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten. Diese Angebote ergänzen die staatlichen Fördermöglichkeiten für Azubis sinnvoll.
Es ist wichtig, dass Auszubildende ihre Rechte und Möglichkeiten kennen. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung von 620 Euro kann durch Zuverdienstmöglichkeiten und staatliche Hilfen aufgestockt werden. Azubis sollten sich bei ihrer Arbeitsagentur oder im Ausbildungsbetrieb beraten lassen, um alle verfügbaren Unterstützungsangebote optimal zu nutzen.