Bildungsprämie beantragen – Ihr Ratgeber zur Förderung

Bildungsprämie beantragen

Stellen Sie sich vor: Über 400.000 Menschen in Deutschland haben ihre berufliche Zukunft mit einem einzigen Gutschein verändert. Die Bildungsprämie, ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, hat genau das ermöglicht. Dieser Weiterbildungszuschuss öffnete Türen zur beruflichen Qualifizierung für Erwerbstätige mit geringem Einkommen.

Die Bildungsprämie war mehr als nur finanzielle Unterstützung. Sie war ein Sprungbrett für viele, die sonst vielleicht nie die Chance auf Weiterbildung gehabt hätten. Mit einem Zuschuss von bis zu 50% der Kosten, maximal 500 Euro, machte sie Träume von beruflichem Aufstieg wahr.

Obwohl das Programm Ende 2021 auslief, bleibt sein Einfluss spürbar. Es zeigte, wie wichtig gezielte Förderung für die berufliche Entwicklung ist. Heute schauen wir zurück auf dieses einzigartige Programm und seine Bedeutung für die deutsche Bildungslandschaft.

Wichtige Erkenntnisse

  • Über 400.000 Prämiengutscheine wurden ausgegeben
  • Maximale Förderung von 500 Euro pro Gutschein
  • Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds
  • Förderzeitraum endete am 31.12.2021
  • Zielgruppe: Erwerbstätige mit geringem Einkommen
  • Fokus auf berufsbezogene Weiterbildungen

Was ist die Bildungsprämie und deren Bedeutung

Die Bildungsprämie war eine Form der staatlichen Bildungsförderung, die von 2008 bis 2021 in Deutschland angeboten wurde. Sie zielte darauf ab, Erwerbstätige mit geringem Einkommen bei ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Definition und Grundprinzip der Förderung

Das Programm bestand aus zwei Teilen: dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Der Prämiengutschein bot einen Zuschuss für Kursgebühren in Höhe von 50% der Veranstaltungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Voraussetzung war ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 20.000 Euro für Einzelpersonen oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.

Historische Entwicklung des Förderprogramms

Die Bildungsprämie wurde 2008 eingeführt und mehrfach verlängert, bevor sie am 31. Dezember 2021 endgültig auslief. Finanziert wurde sie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Europäischen Sozialfonds.

Bedeutung für die berufliche Weiterbildung

Die Bildungsprämie spielte eine wichtige Rolle in der Förderung beruflicher Weiterbildung. Sie ermöglichte vielen Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln, ihre Fähigkeiten zu erweitern und ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Heute bieten verschiedene Bundesländer ähnliche Programme an, die zwischen 50% und 100% der Fortbildungskosten übernehmen.

Bildungsprämie beantragen – Schritt für Schritt Anleitung

Der Prozess zum Bildungsprämienantrag stellen ist unkompliziert. Zunächst suchen Sie eine der 500 zertifizierten Beratungsstellen auf. Diese Einrichtungen sind speziell für das Antragsverfahren geschult.

Beim Besuch der Beratungsstelle müssen Sie Ihre Förderberechtigung nachweisen. Dazu gehören Dokumente wie Ihr aktueller Steuerbescheid oder Gehaltsnachweis. Ein Beratungsgespräch ist obligatorisch und hilft Ihnen, die passende Weiterbildung zu finden.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie den Prämiengutschein. Dieser ist 6 Monate gültig. In dieser Zeit können Sie Ihre gewählte Weiterbildung beginnen. Das Antragsverfahren ermöglicht Ihnen, bis zu 500 Euro Förderung zu erhalten.

  • Suchen Sie eine zertifizierte Beratungsstelle
  • Bringen Sie notwendige Unterlagen mit
  • Führen Sie ein Beratungsgespräch
  • Erhalten Sie Ihren Prämiengutschein
  • Nutzen Sie den Gutschein innerhalb von 6 Monaten

Die Bildungsprämie ist nicht übertragbar und zweckgebunden. Sie deckt 50% der Kosten Ihrer Weiterbildung ab. Nutzen Sie diese Chance zur beruflichen Entwicklung und starten Sie noch heute Ihr Antragsverfahren.

Förderhöhe und maximale Zuschüsse

Der Weiterbildungszuschuss durch die Bildungsprämie bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Bildung. Die Förderung deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab und macht Weiterbildung für viele Menschen zugänglich.

50%-Zuschuss-Regelung

Die Bildungsprämie übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten. Das bedeutet, Sie zahlen nur 50% der Gebühren selbst. Diese großzügige Regelung ermutigt Berufstätige, in ihre Weiterentwicklung zu investieren.

Maximale Förderung von 500 Euro

Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 500 Euro pro Bildungsscheck. Diese Summe ermöglicht es, auch umfangreichere oder spezialisierte Kurse zu belegen. Für viele Weiterbildungen reicht dieser Betrag aus, um die Kosten deutlich zu senken.

Eigenanteil der Teilnehmer

Teilnehmer tragen den Restbetrag der Weiterbildungskosten selbst. Bei einer 1000 Euro teuren Fortbildung zahlen Sie beispielsweise 500 Euro aus eigener Tasche. Diese Regelung fördert das Engagement und die Wertschätzung für die Weiterbildung.

Die Bildungsprämie macht Weiterbildung erschwinglich und motiviert zur persönlichen Entwicklung. Sie eröffnet neue berufliche Chancen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen für den Erhalt der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie war ein Förderprogramm für berufliche Weiterbildung. Die Bildungsprämienvoraussetzungen zielten darauf ab, Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zu unterstützen. Um die Förderbedingungen zu erfüllen, mussten Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen.

Erwerbstätige konnten die Bildungsprämie beantragen, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiteten. Dies galt für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen. Auch Personen in Elternzeit oder Pflegezeit waren förderberechtigt.

Ein wichtiges Kriterium war das zu versteuernde Jahreseinkommen. Bei Singles durfte es höchstens 20.000 Euro betragen. Paare konnten die Prämie beantragen, wenn ihr gemeinsames Einkommen 40.000 Euro nicht überschritt.

Die Bildungsprämie bot einen Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Der maximale Förderbetrag lag bei 500 Euro pro Kalenderjahr. Auszubildende und Studierende waren von der Förderung ausgeschlossen.

Leider wurde die Vergabe von Gutscheinen für die Bildungsprämie zum 31.12.2021 eingestellt. Bereits ausgestellte Gutscheine konnten noch bis Juni 2022 eingelöst werden.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Die Einkommensgrenze Bildungsprämie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung. Um die Bildungsprämie zu erhalten, müssen Sie bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen.

Einkommensgrenzen für Einzelpersonen

Für Einzelpersonen gilt eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen darf diesen Betrag nicht überschreiten. Diese Grenze ermöglicht vielen Berufstätigen den Zugang zur Förderung.

Besonderheiten bei gemeinsamer Veranlagung

Bei Verheirateten oder Paaren mit gemeinsamer Steuerveranlagung verdoppelt sich die Grenze auf 40.000 Euro jährlich. Dies berücksichtigt die finanzielle Situation von Familien und Partnerschaften.

Nachweis durch Steuerbescheid

Der Steuerbescheid für Förderung dient als Nachweis für Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dieser Bescheid enthält alle relevanten Informationen zur Berechnung Ihrer Förderberechtigung. Beachten Sie, dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als Ihr Bruttoeinkommen, da verschiedene Abzüge berücksichtigt werden.

  • Werbungskosten
  • Sonstige Aufwendungen
  • Freibeträge

Diese Faktoren reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und können Ihre Chancen auf die Bildungsprämie erhöhen. Prüfen Sie Ihren aktuellen Steuerbescheid sorgfältig, um Ihre Förderberechtigung einzuschätzen.

Förderfähige Personengruppen

Die Bildungsprämie richtet sich an verschiedene förderfähige Erwerbstätige. Anspruchsberechtigte für die Bildungsprämie sind Personen, die in Deutschland leben und berufstätig sind. Eine wichtige Voraussetzung ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.

Zu den förderfähigen Personengruppen zählen:

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Geringfügig Beschäftigte (bei Erfüllung der Mindestarbeitszeit)
  • Personen in Elternzeit oder Mutterschutz mit gültigem Arbeitsvertrag
  • Kurzarbeitende
  • Flexirentner

Auch Personen in Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz können die Bildungsprämie beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell zugänglicher zu machen.

Der Prämiengutschein übernimmt bis zu 50% der Seminargebühren, maximal 500 Euro. Er ist sechs Monate gültig. Förderfähige Erwerbstätige müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die kostenfreie Beratung zur Bildungsprämie dauert im Durchschnitt ein bis drei Monate.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bildungsprämie mit Ablauf des Kalenderjahres 2021 beendet wurde. Alternativ gibt es andere Fördermöglichkeiten wie das Lebenschancen-BAföG.

Ausgeschlossene Personengruppen

Die Bildungsprämie steht nicht allen Personengruppen offen. Es gibt klare Ausschlusskriterien Bildungsprämie, die bestimmte Gruppen von der Förderung ausschließen. Kenntnis dieser nicht förderfähigen Gruppen ist wichtig für potenzielle Antragsteller.

Studierende und Auszubildende

Studierende und Auszubildende gehören zu den nicht förderfähigen Gruppen. Dies gilt auch für Au-Pairs, Schüler, Referendare und Volontäre. Promotionsstudierende können förderberechtigt sein, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Bezieher von Transferleistungen

Personen, die Transferleistungen beziehen, sind von der Bildungsprämie ausgeschlossen. Dies betrifft Empfänger von Transferkurzarbeitergeld und Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen. Auch Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung fallen unter diese Kategorie.

Ehrenamtlich Tätige

Ausschließlich ehrenamtlich Tätige zählen ebenfalls zu den nicht förderfähigen Gruppen. Praktikanten können förderberechtigt sein, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum mit mindestens 15 Wochenstunden absolvieren.

Geringfügig Beschäftigte mit weniger als 15 Wochenstunden sind nicht förderfähig. Rentner, die ausschließlich Altersrente beziehen, sind ausgeschlossen, während Flexirentner förderberechtigt sein können. Soldaten im aktiven Dienst können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Gültigkeitsdauer und Fristen

Die Bildungsprämie Gültigkeit war ein wichtiger Aspekt des Förderprogramms. Der Prämiengutschein hatte eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. In dieser Zeit musste die Weiterbildung beginnen. Es war entscheidend, die Antragsfristen genau zu beachten.

Am 31. Dezember 2021 wurde der letzte Prämiengutschein ausgegeben. Dies markierte das Ende der Antragsphase für Teilnehmer. Weiterbildungsanbieter hatten noch bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, Prämiengutscheine nach Abschluss der Weiterbildung beim Bundesverwaltungsamt abzurechnen.

Für künftige Förderprogramme gelten neue Regelungen. Die Geltungsdauer von Bildungsgutscheinen beträgt nun in der Regel ein bis drei Monate. Die Bearbeitungsdauer liegt meist bei zwei bis vier Wochen. Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig zu handeln.

  • Prämiengutschein: 6 Monate gültig
  • Letzte Ausgabe: 31.12.2021
  • Abrechnungsfrist für Anbieter: 31.12.2022
  • Neue Bildungsgutscheine: 1-3 Monate gültig

Wer eine Förderung plant, sollte sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Die Antragsfristen und Gültigkeitsdauer spielen eine zentrale Rolle für den Erfolg der Weiterbildung. Eine gute Planung hilft, alle Fristen einzuhalten und die Förderung optimal zu nutzen.

Beratungsstellen und Antragstellung

Die Bildungsprämie Beratungsstellen sind zentrale Anlaufpunkte für Interessierte. In Deutschland gab es etwa 500 zertifizierte Stellen, die kostenlose Beratung anboten. Sie unterstützten bei der Auswahl passender Weiterbildungen und prüften die Fördervoraussetzungen.

Zertifizierte Beratungsstellen

Die Beratungsstellen verteilten sich über ganz Deutschland. Sie boten fachkundige Unterstützung bei Fragen zur Bildungsprämie. Eine Servicehotline stand werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung waren bestimmte Antragsunterlagen nötig:

  • Personalausweis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid)

Ablauf der Beratung

In der Beratung wurden die Fördervoraussetzungen geprüft. Die Berater halfen bei der Auswahl einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme. Sie erklärten die Förderhöhe von 50% der Kosten, maximal 500 Euro. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2022. Prämiengutscheine konnten erst nach Abschluss der Weiterbildung abgerechnet werden.

Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen

Die Bildungsprämie Kurse umfassen eine Vielzahl von berufsbezogenen Weiterbildungen. Diese geförderten Weiterbildungen müssen einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen. Wichtig ist, dass die Weiterbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat.

Förderungsmöglichkeiten variieren je nach Unternehmensgröße und persönlichen Umständen:

  • Kleinstunternehmen erhalten 100% Zuschuss für Lehrgangskosten
  • Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 50-55% Zuschuss
  • Großunternehmen können mit 25-30% Förderung rechnen

Besondere Förderungen gibt es für Beschäftigte ab 45 Jahren, Schwerbehinderte und Personen ohne Berufsabschluss. Hier können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden. Bildungsprämie Kurse decken verschiedene Bereiche ab, von Digitalisierungs-Experten bis zu Social-Media-Fachkräften.

Neben der Bildungsprämie existieren weitere Fördermöglichkeiten wie Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutscheine. Diese können Zuschüsse bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bieten. Arbeitnehmer ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sogar einen rechtlichen Anspruch auf geförderte Weiterbildungen.

Besonderheiten für Selbstständige

Die Bildungsprämie Selbstständige bietet eine wertvolle Chance zur beruflichen Weiterentwicklung. Selbstständige und Existenzgründer können von dieser Förderung profitieren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für die Inanspruchnahme der Bildungsprämie müssen Selbstständige mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und über 25 Jahre alt sein. Die Förderung Existenzgründer deckt 50% der Weiterbildungskosten ab, maximal 500 Euro pro Jahr.

  • Einkommensgrenze: 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (40.000 Euro bei Paaren)
  • Gültig für berufsbezogene Weiterbildungen mit Qualitätskriterien
  • Nutzbar für Kurse, Externprüfungen und Pflichtfortbildungen
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen wie dem Kompass-Programm

Selbstständige in Elternzeit können ebenfalls die Bildungsprämie nutzen. Zusätzlich bieten einige Bundesländer spezifische Förderprogramme an. Die Weiterbildungskosten sind oft steuerlich absetzbar, was die finanzielle Belastung weiter reduziert.

Die Förderung Existenzgründer durch die Bildungsprämie unterstützt somit gezielt das lebenslange Lernen und hilft, die Wettbewerbsfähigkeit von Selbstständigen zu stärken.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen

Wer seine Weiterbildung plant, kann Förderprogramme verknüpfen und so die finanzielle Unterstützung maximieren. Die Bildungsprämie lässt sich oft mit anderen Förderungen kombinieren, was die Weiterbildungskosten erheblich senken kann.

Staatliche Förderprogramme

Das Aufstiegs-BAföG ist eine beliebte Option, Weiterbildungsförderung zu kombinieren. Es deckt über 700 Fortbildungen ab und übernimmt Kosten bis zu 15.000 €. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere ein günstiges Darlehen. Die Bildungsprämie kann zusätzlich für kleinere Kurse genutzt werden.

  • Aufstiegs-BAföG: Bis zu 15.000 € Förderung
  • Bildungsprämie: Maximal 500 € Zuschuss
  • Weiterbildungsstipendium: Jährlich bis zu 2.700 €

Regionale Fördermöglichkeiten

Viele Bundesländer bieten eigene Programme an. In Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Landesprogramme für teurere Weiterbildungen mit der Bildungsprämie für günstigere Kurse kombiniert werden. Die Meisterprämie variiert je nach Bundesland, in einigen beträgt sie 1.500 €.

Durch geschicktes Verknüpfen von Förderprogrammen lässt sich die finanzielle Belastung einer Weiterbildung deutlich reduzieren. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen zu prüfen und zu kombinieren.

Stornierung und Änderungsmöglichkeiten

Die Bildungsprämie stornieren oder den Gutschein ändern – diese Optionen stehen Ihnen unter bestimmten Umständen zur Verfügung. Wenn Sie keine passende Weiterbildung unter 1.000 Euro finden, können Sie den Prämiengutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist stornieren. Dies erfordert einen Nachweis über Ihre Bemühungen.

Fehler bei der Beratung? Kein Problem. Die ausstellende Beratungsstelle kann den Gutschein innerhalb von 14 Tagen nach dem Gespräch löschen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Löschung nur in Ausnahmefällen durch das Bundesverwaltungsamt möglich.

Um Ihren Gutschein zu ändern, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle. Sie können Anpassungen vornehmen, solange die Förderbedingungen eingehalten werden. Beachten Sie die Fristen: Änderungen sind oft nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Kursbeginn möglich.

  • Stornierung bei fehlender passender Weiterbildung
  • Löschung bei Beratungsfehlern innerhalb von 14 Tagen
  • Änderungen unter Einhaltung der Förderbedingungen

Planen Sie Ihre Weiterbildung sorgfältig. So vermeiden Sie unnötige Stornierungen oder Änderungen. Bei Fragen zur Bildungsprämie stornieren oder zum Gutschein ändern steht Ihnen Ihre Beratungsstelle zur Seite.

Fazit

Die Bildungsprämie Bewertung fällt insgesamt positiv aus. Als erfolgreiches Förderprogramm hat es bis Ende 2021 über 400.000 Prämiengutscheine ausgegeben und somit einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Weiterbildung in Deutschland geleistet. Obwohl die Bildungsprämie ausgelaufen ist, bleibt die Nachfrage nach Weiterbildungsförderung hoch.

Die Förderprogramm Bilanz zeigt, dass viele Bundesländer eigene Initiativen gestartet haben. Baden-Württemberg fördert Fachkurse mit 30 bis 70 Prozent, Hamburg bietet den „Weiterbildungsbonus PLUS“ an, und in Nordrhein-Westfalen gibt es den Bildungsscheck. Diese Programme unterstützen gezielt digitale, ökologische und nachhaltige Themen.

Für die Zukunft bleibt die berufliche Weiterbildung ein Schlüssel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit fördern weiterhin verschiedene Personengruppen. Sie decken Kosten für Kurse, Prüfungen und Fahrtkosten ab. Wichtig ist, dass Interessenten die Voraussetzungen prüfen und sich gut auf das Gespräch mit der Agentur vorbereiten.

FAQ

Was war die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie war ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Unterstützung von Erwerbstätigen mit geringem Einkommen bei berufsbezogenen Weiterbildungen. Es bot einen 50%-Zuschuss für individuelle Weiterbildungen, maximal 500 Euro.

Wer war förderberechtigt?

Förderberechtigt waren Erwerbstätige mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit und einem zu versteuernden Einkommen von maximal 20.000 Euro (Einzelpersonen) oder 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Paare).

Wie hoch war die Förderung?

Die Bildungsprämie deckte 50% der Weiterbildungskosten ab, maximal jedoch 500 Euro. Teilnehmer mussten den Restbetrag selbst tragen.

Wo konnte man den Prämiengutschein beantragen?

Der Prämiengutschein wurde bei einer der rund 500 zertifizierten Bildungsprämien-Beratungsstellen in Deutschland beantragt.

Wie lange war der Prämiengutschein gültig?

Der Prämiengutschein war 6 Monate gültig. Die Weiterbildung musste innerhalb dieses Zeitraums beginnen.

Welche Personengruppen waren nicht förderfähig?

Nicht förderfähig waren unter anderem Studierende, Auszubildende, Au-Pairs, ausschließlich ehrenamtlich Tätige, Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld.

Konnten Selbstständige die Bildungsprämie nutzen?

Ja, Selbstständige und Existenzgründer waren grundsätzlich förderfähig, auch wenn sie den Gründungszuschuss erhielten. Für sie galten die gleichen Einkommensgrenzen und Arbeitszeitregelungen wie für andere Erwerbstätige.

War eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?

In einigen Bundesländern konnten Landesprogramme für teurere Weiterbildungen genutzt werden, während die Bildungsprämie für eine zusätzliche günstigere Weiterbildung in Anspruch genommen wurde. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten variierten je nach Region und Förderprogramm.

Konnte ein Prämiengutschein storniert werden?

Ja, ein Prämiengutschein konnte innerhalb der Gültigkeitsfrist storniert werden, wenn nachweislich keine passende Weiterbildung unter 1.000 Euro gefunden wurde. Eine Löschung war unter bestimmten Umständen auch möglich.

Bis wann konnte die Bildungsprämie beantragt werden?

Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben. Weiterbildungsanbieter konnten Prämiengutscheine bis spätestens 31.12.2022 nach Abschluss der Weiterbildung beim Bundesverwaltungsamt abrechnen.